Identitätsdiebstahl nach § 238 StGB: Definition, Rechtsfolgen und Abgrenzung zu anderen Straftatbeständen
Identitätsdiebstahl nach § 238 StGB ist eine Straftat, bei der jemand die Identität einer anderen Person stiehlt und somit unerlaubt deren Namen, Geburtsdatum, Adressen oder andere personenbezogene Daten verwendet. Die Rechtsfolgen können empfindlich sein und müssen eingehend geprüft werden. Weiters muss der Straftatbestand von anderen Tatbeständen wie Betrug, Urkundenfälschung oder Datenmissbrauch abgegrenzt werden.