Wer haftet für Schulden nach dem Tod?
Erbengemeinschaften stehen oft vor der Frage, wer für Schulden des Verstorbenen haftet. Grundsätzlich gilt: Die Schulden gehen auf die Erben über. Allerdings haften die Erben nur begrenzt mit dem Nachlassvermögen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die Nachlassverteilung und mögliche Haftungsrisiken zu informieren.