Kreditverpflichtungen im Todesfall: Wer trägt die Kosten?
Im Todesfall stellen sich für die Hinterbliebenen oft viele Fragen, insbesondere zur Haftung für Kreditverpflichtungen. Grundsätzlich haften Erben für die Schulden des Verstorbenen. Es ist wichtig, die finanziellen Verpflichtungen und deren Absicherung rechtzeitig zu klären.