Wo trage ich die Zahnreinigung in der Steuererklärung ein?
Die Kosten der Zahnreinigung sind in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben. Die genaue Aufteilung der Kosten muss den Vorgaben des Finanzamts entsprechen und kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Es ist ratsam, sich hierfür von einem Steuerberater beraten zu lassen.