Wann verjährt die Grundschuld?
Die Verjährung der Grundschuld ist ein wichtiges Thema für Immobilieneigentümer. Laut BGB verjährt die titulierte Forderung innerhalb von 30 Jahren. Doch aufgrund von verschiedenen Einflussfaktoren kann sich die Verjährung verzögern oder beschleunigen. Es ist deshalb ratsam, eine individuelle Beratung bei einem Fachanwalt für Immobilienrecht zu suchen.