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Was hat der Gesetzgeber in 163 VVG geregelt?

Was hat der Gesetzgeber in 163 VVG geregelt?

In §163 VVG hat der Gesetzgeber den Rahmen für die versicherungsvertragliche Verjährung geschaffen. Im Fokus steht dabei das Ziel einer zeitnahen Rechtsdurchsetzung. Es gilt, die Balance zwischen dem Schutz des Versicherungsnehmers und dem Interesse des Versicherers an einer zeitnahen Abwicklung zu finden.