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Wann verjähren Leistungen aus dem VVG?

Wann verjähren Leistungen aus dem VVG?

Leistungsansprüche aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können verjähren, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, die zu längeren oder kürzeren Fristen führen können. Es ist daher wichtig, die individuellen Verjährungsfristen im Einzelfall genauestens zu prüfen.